Home
  Informationen für Patienten Informationen für Fachkräfte
     Go
Home
Gerinnungs-Selbstmanagement
CoaguChek XS-System
CoaguChek XS Connect
Info-Center
Gesundheitsberatung
Wissenschaft
Ernährung
Sport
Reisen
Fragen & Antworten
Kundenzeitschrift
Kundenservice
Organisationen
 

Gesundheitsberatung: Ernährung

Kohl & Co. - Vitamin K und Gerinnungshemmer

Immer wieder stellen Patienten, die mit gerinnungshemmenden Mitteln, z.B. Marcoumar® oder Sintrom® behandelt werden, die Frage, ob sie ihre Vitamin-K Zufuhr mit dem Essen einschränken sollten. Hintergrund dieser Frage ist die Tatsache, daß Vitamin K am Prozeß der Blutgerinnung beteiligt ist und damit eine Art "Gegenspieler" der Gerinnungshemmer darstellt. Vitamin K kommt in größeren Mengen in pflanzlichen Lebensmitteln, insbesondere in Gemüse vor, so daß leider häufig die Schlußfolgerung gezogen wird: Ein Patient, der gerinnungshemmende Mittel einnimmt, sollte den Verzehr von Gemüse einschränken. Folgende Überlegungen sprechen allerdings dagegen, den Gemüseverzehr grundsätzlich einzuschränken.

Gemüse ist eine der wichtigsten Lebensmittelgruppen zur Förderung der Herzgesundheit

Wie schon in vorangegangenen Ausgaben dieses Ratgebers betont, spielen Gemüse und Obst aufgrund ihres Reichtums an Vitaminen und insbesondere an sogenannten sekundären Pflanzenstoffen eine herausragende Rolle für die Herzgesundheit. Eine strikte Verringerung des Gemüseverzehrs widerspricht also z. B. den aktuellen Empfehlungen, die ja auch ganz besonders für Menschen mit einer Herzerkrankung gelten: zwei Portionen Obst und ca. 400 g Gemüse pro Tag!

Vitamin-K-Tabellen

Die Frage, in welchen Lebensmitteln viel Vitamin K steckt, wird meist mit Hilfe einer sogenannten Nährwerttabelle vorgenommen. Wer sich die Mühe macht, verschiedene Tabellen zu vergleichen, wird feststellen, daß unterschiedliche Tabellen extrem unterschiedliche Vitamin-K-Gehalte des gleichen Lebensmittels ausweisen. Grünkohl z. B. enthält in einer Tabelle 800 µg/ 100 g und in einer anderen Tabelle plötzlich nur noch 200 µg/ 100 g!

Diese Unterschiede weisen auf ein sehr wichtiges Problem hin: Es gibt trotz guter Analysemethoden zur Bestimmung von Vitaminmengen in Lebensmitteln gegenwärtig immer noch analytische Probleme bei der Bestimmung des Vitamin-K-Gehaltes. Außerdem schwankt der Vitamin-K-Gehalt in Lebensmitteln tatsächlich, so daß eine Tabelle folglich unter Umständen einen echten Anhaltspunkt für die Bewertung des Vitamin-K Gehaltes eines bestimmten Lebensmittels bietet. Praktisch kann das bedeuten, daß auf ein Lebensmittel verzichtet wird, das laut Tabelle viel, aber in Wirklichkeit viel weniger Vitamin K enthält.

Es gibt keinen Beweis dafür, daß weniger Gemüse einen Vorteil bringt.

m Gegenteil: In einigen Untersuchungen konnte festgestellt werden, daß selbst durch den Verzehr größerer Mengen an Vitamin-K-reichen Lebensmitteln der INR-Wert nicht bzw. nur unwesentlich beeinflußt wurde. Auch das bedeutet praktisch, daß möglicherweise ohne Grund auf Lebensmittel verzichtet wird, das die Gesundheit fördert!

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) kommt aufgrund dieser Aspekte zu der Einschätzung, daß Patienten unter einer Therapie mit Gerinnungshemmern keine besondere Ernährungsweise einhalten müssen.

Es gibt keinen Grund, auf Vitamin-K-reiche Lebensmittel wie z. B. grüne Gemüse und Kohl generell zu verzichten (Lit. 1-3)! Besonders Vitamin-K-reiche Gemüsesorten (z. B. Kohl, Brokkoli, Spinat) sollten lediglich nicht in täglichen Mengen von mehr als 200 - 250 g auf den Teller kommen (was aber im Alltag auch kaum jemand tut!!!). Die Mahlzeiten sollten - wie allgemein empfohlen - abwechslungsreich sein und die Dosierung des Gerinnungshemmers sollte auf eine abwechslungsreiche gemüse- und obstreiche Kost eingestellt werden.

Abraten muß man Patienten mit Gerinnungshemmern allerdings von einer plötzlichen Umstellung der Kost z. B. von wenig Gemüse auf streng vegetarische oder vegane Kost mit extrem viel Gemüse. Wenn man dennoch eine solche Umstellung vornehmen möchte, sollte man in dieser Zeit eine engmaschigere Kontrolle der Gerinnungsparameter vornehmen (lassen).

Das bedeutet für Sie:

Gemüse (alle Sorten) und Obst gehören auf Ihren Speiseplan genauso wie auf den Teller jedes anderen Menschen, der keine Gerinnungshemmer einnimmt. Wichtig ist die Reihenfolge: Zuerst kommt das gesunde und abwechslungsreiche Essen und dann die darauf abgestimmte Therapie mit gerinnungshemmenden Mitteln. Abwechslung und insbesondere Regelmäßigkeit des Gemüseverzehrs kombiniert mit einer darauf abgestimmten Dosierung des Gerinnungshemmers ist der Weg zu einer guten Einstellung der Gerinnungsparameter unter einer herzgesunden Kost. Ungünstig für den INR-Wert ist ein unregelmäßiger Verzehr von Gemüse (an einem Tag viel, am anderen Tag gar nichts!).

Übrigens:

Die Reaktion des INR-Wertes auf verschiedene Gemüsesorten ist (nicht zuletzt durch den schwankenden Vitamin-K-Gehalt im Lebensmittel selbst) individuell unterschiedlich! Hier kann nur eine Selbstkontrolle des INR-Wertes Aufschluß geben, ob ein Patient auf eine bestimmte Gemüsesorte mit einer INR-Veränderung reagiert oder nicht.

Literatur:

  • Vitamin K und Therapie mit Antikoagulantien" in: dge info, 4/2001, S. 51;
  • Fragen zur Gerinnungshemmung" in: Herz heute (Zeitschrift der Deutschen Herzstiftung), 2/2000, S. 22;
  • Vitamin K" in: Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr (Hrsg.: DGE, Öge, SGE, SVE; Frankfurt/Main/Umschau Braus, 2000) S. 98.

    Verfasser:
    Dipl. oec. troph. Susanne Scherer,
    Herz-Kreislauf-Klinik,
    Abteilung Ernährungsberatung,
    Arnikaweg,
    57319 Bad Berleburg

 
 

 
Last modified: 4 January 2011
 
© Roche Diagnostics GmbH 2011 / Impressum / Rechtliche Hinweise / Datenschutz
  Diese Website enthält Produktinformationen, die für viele verschiedene Zielgruppen bestimmt sind, und kann Produktdetails oder -informationen enthalten, die in Ihrem Land sonst nicht verfügbar oder gültig sind. Bitte beachten Sie, dass wir keine Verantwortung für den Zugang zu solchen Informationen übernehmen, die unter Umständen nicht mit den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgehensweisen, Regelungen, Registrierungen oder Gepflogenheiten in Ihrem Land übereinstimmen.