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Verordnungsbegründung

Patientenschulung: Kostenübernahme

Die gesetzlichen und auch die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel ganz oder teilweise die Kosten für eine strukturierte Patientenschulung nach einem evaluierten Schulungsprogramm, da diese die nachweisbar verbesserte Einstellung im therapeutischen Bereich und die Reduktion der Komplikationsrate sicherstellt.

Kostenübernahme Messgerät:
Nach der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses vom 9.8.2002 muss bei der Verordnung des Gerinnungsmessgerätes CoaguChek® eine medizinische Begründung angegeben werden; ausgenommen davon sind Patienten mit Kunstklappenersatz bis 3 Monate post OP.

Gesetzliche Krankenkassen:
Die Kosten für das Gerät mit dem notwendigen Verbrauchsmaterial (Teststreifen, Kontrolllösung, Lanzetten) werden bei Erfüllung der Voraussetzungen in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Private Krankenkassen:
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das CoaguChek® System ganz oder teilweise, wenn Hilfsmittel nicht vertraglich ausgeschlossen wurden.

 
 

 
Last modified: 13 November 2007
 
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